Inzuchtgefahr wird vom Kantonstierarzt toleriert
(WDSF - 26.11.2012) Der Connyland-Chef Roberto Gasser wiederholt jetzt erneut Anschuldigungen, dass ehemalige eigene Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit "deutschen Tierschützern" zwei Delfine vergiftet hätten, nachdem diese abenteuerliche Vermutung bereits Anfang diesen Jahres aufgestellt wurde. Mit "deutschen Tierschützern" kann Gasser nur das WDSF meinen, zumal wir am 27.01.2012 eine E-Mail vom 01.12.2011 zwischen dem Connyland und dem Kantonstierarzt veröffentlicht hatten, die uns offenbar durch einen ehemaligen Mitarbeiter zugespielt worden war (s.u. auf dieser Seite).
Connyland-Chef: Staatsanwalt hat keine Ahnung
Bereits im Januar dieses Jahres brachte Gasser die Tierschützer in einem Interview in "Der Sonntag" ins Schussfeld. Die Staatsanwaltschaft, die eine Beteiligung von Tierschützern definitiv ausgeschlossen hat, habe sowieso "keine Ahnung" meint Connyland-Chef Roberto Gasser jetzt lt. Tagblatt. Die Glaubwürdigkeit von Roberto Gasser hat u.E. bereits in der Vergangenheit gelitten, zumal er wegen sexuellem Missbrauch an einem 13-jährigen Mädchen, wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wegen Drogendelikten rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Delfine starben an Antibiotika-Vergiftung
Eine Autopsie der Uni Zürich (Tierspital) hatte ergeben, dass die beiden Delfine an einer Antibiotikum-Vergiftung gestorben sind. Gegen Connyland-Tierärzte, die vermutlich das Antibiotikum verordnet haben, wird seit Anfang 2012 durch die Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt. Nach Angaben unserer wissenschaftlichen Mitarbeiter kann eine Antibiotika-Behandlung die sog. "Herxheimer Reaktion" hervorrufen, die zum Tode führt, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird. Demnach kann es nach Beginn einer effektiven Antibiotikabehandlung im Rahmen einer Herxheimer-Reaktion zu einer Gefäßverengung mit Blutdruckanstieg, Blässe und Schüttelfrost kommen. In der Folgezeit kann die Symptomatik ins Gegenteil umschlagen. Es kommt dann zu einer Gefäßerweiterung mit Hautrötung und Blutdruckabfall. Bei dem verstorbenen Connyland-Delfine Shadow waren vor seinem Tod Hautveränderungen festgestellt worden. Das alles spricht für eine mögliche fahrlässige Behandlung der Delfine.
Aufgrund der tiermedizinischen Berichte des Delfinariums im Tiergarten Nürnberg hat das WDSF festgestellt, dass alle Delfine laufend mit Diazepam, einem Psychopharmaka mit hohem Suchtpotential, behandelt werden. Diazepam ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Benzodiazepine mit relativ langer Halbwertszeit. Evtl. wurde den Delfinen im Connyland ebenfalls Diazepam verabreicht. Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger wird in diesem Zusammenhang in einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick zitiert: "Und schliesslich wundert sich Brandenberger auch darüber, dass im Blut beider toten Delfine auch noch Benzodiazepin, ein Beruhigungsmittel für Menschen, gefunden wurde. Das gleichzeitige Verabreichen von Benzodiazepin und Buprenorphin könne zu Atemlähmung führen." Wenn tatsächlich auch im Connyland Diazepam eingesetzt wurde, braucht sich Brandenberger nicht zu wundern.
In einer Medienmitteilung sagte der Connyland Geschäftsführer und Pressesprecher Erich Brandenberger im November 2011: "Es waren zwei gesunde Tiere". Weiter berichtete der "Rheintaler": "Laut dem Connyland-Sprecher gab es im Vorfeld keinerlei Anzeichen, dass es «Shadow» nicht gut gegangen wäre." Alleine diese Aussagen lassen Brandenberger in einem fragwürdigen Licht erscheinen. Wenn es den Delfinen vor ihrem Tod gut gegangen sein soll, stellt sich die Frage, warum sie dann mit Antibiotika und anderen Medikamenten behandelt wurden. Hier scheint der Connyland-Geschäftsführer nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Das WDSF hat bereits vor Monaten gegen den Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet, weil dieser gleichlautende Vorwürfe bezüglich einer vermuteten WDSF-Beteiligung an dem Tod der Tiere auf der Connyland-Homepage veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Brandenberger. Er wurde von der Kantonspolizei in Ermatingen wegen dem Vorwurf der "üblen Nachrede" vorgeladen.
Wir hatten bereits im Juli 2011 nach einer Vor-Ort-Inspektion (durch ProWal) gefordert, dass das Connyland-Delfinarium aufgrund der katastrophalen Haltungsmängeln schließen muss. Kurz vor dem Tod der beiden Delfine hatten wir vor einer lautstarken Raver-Party direkt neben dem Delfinarium gewarnt. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die Delfine bereits Antibiotikum und ihr Immunsystem war stark angegriffen. Ebenso erhielten sie neben Psychopharmaka ein Medikament (Yunnan Baiyao), das nicht zusammen mit Fisch verabreicht werden durfte. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit evtl., wie jetzt vom Connyland behauptet, Ex-Connyland-Mitarbeiter selbst am Tod ihrer Delfine beteiligt waren, die für die Delfine zuständig waren. Vor den beiden Delfin-Todesfällen im November 2011 gab es weitere sechs Todesfälle innerhalb von drei Jahren im Connyland, die nicht von der Staatsanwaltschaft untersucht worden waren. Diese außergewöhnlich hohe Todesrate spricht für mögliche katastrophale Haltungsbedingungen und vermutete medizinische Falschbehandlung in einem Delfinarium. Dem WDSF liegen tiermedizinische Behandlungsberichte vor, die der Schweizer Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden.
Uns wurden mehrfach E-Mails des Connyland zugespielt, die wir unter Vorbehalt veröffentlicht haben (s.u. auf dieser Seite). Nach Angaben des Connyland-Pressesprechers Erich Brandenberger soll es sich bei dem Informanten vermutlich um eine ehemalige Reinigungskraft handeln. Jetzt soll dieser Ex-Mitarbeiter mit einem anderen und in Zusammenarbeit mit deutschen Tierschützern auch noch die Delfine vergiftet haben, sagt das Connyland. Wir gehen eher davon aus, dass das Connyland von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegenüber den Connyland-Tierärzten wegen Tierschutz-Verstößen und gegen Erich Brandenberger wegen "übler Nachrede" gegenüber dem WDSF-Geschäftsführer ablenken will. Bereits im Juli 2011 reagierte das Connyland mit einer Klage gegen das WDSF aufgrund der Begriffsverwendung "Tierquälerei". Im Oktober 2012 äußerte das Bezirksgericht Kreuzlingen in der mündlichen Verhandlung, dass man die Delfinhaltung in Delfinarien zwar pauschal als "Tierquälerei" bezeichnen dürfte, aber eben nicht, wenn bekannt sei, dass eine Strafuntersuchung gegen das Delfinarium, wie beim Connyland, anhängig sei. Das WDSF hat die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegen und wird die Berufung gegen das Urteil prüfen.
Die Show 2013 will das Connyland unbedingt mit den drei verbleibenden Delfinen noch durchführen und behauptet, dass dann das Delfinarium auch wegen der Inzuchtgefahr geschlossen werden soll. Wir vermuten aber, dass auch diese Aussage Augenwischerei ist und dass auch in den Folgejahren die Shows weitergehen werden. Hinsichtlich der Inzuchtmöglichkeit zwischen der Delfinmutter Chicky und ihrem siebenjährigen Sohn Angel, der jetzt geschlechtsreif wird, liegt uns eine E-Mail des zuständigen Veterinärarztes Paul Witzig vor, dass eine Zucht in der ersten Generation nicht verboten wäre. Wir gehen davon aus, dass das Connyland genau diese Zuchtbemühungen mit der Delfinmutter jetzt betreiben wird, zumal ihr Sohn Angel geschlechtsreif ist. Juristisch werden wir diese Inzuchtgefahr prüfen lassen.